AGB & MIETBEDINGUNGEN
AGB UND MIETBEDINGUNGEN DES ALTSTADT ATELIERS MAGDEBURG
BY CHRISTIN KÜSTER
Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem/der Mieter:in und Christin Küster – im Folgenden „Vermieterin“ – genannt.
Der/die Mieter:in handelt und benutzt die Räumlichkeit des Altstadt Ateliers auf eigene Gefahr.
Er/Sie ist außerdem dazu verpflichtet, jede mitgebrachte Person (Modelle, Auftraggeber:innen, Assistenz, Besucher:innen, Begleitpersonen usw.) darauf hinzuweisen, dass auch sie die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr benutzen. Für Schäden, die auf Zugangswegen und Hausfluren entstehen, haften die dafür zuständigen Personen bzw. Unternehmen.
1. Mietpreise & Kosten des Widerrufs
Als Mietpreis gilt der vorher per Buchungsbestätigung festgelegte Preis bzw. gilt die aktuelle Preisliste, die unter www.altstadtateliermagdbeurg.de/preisliste bereitgestellt ist.
Wird die Mietsache nicht zum Ende des für jede Anmietung einzeln vereinbarten Zeitraumes geräumt, werden pro angefangene Stunde weitere Kosten laut der Preisliste berechnet. Zusätzliche Kosten für Heizung, Strom und Nutzung von Requisiten, Beleuchtungstechnik oder Möbelstücken entstehen nicht.
Bei Stornierung/ Widerruf innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn ist die gesamte Gebühr zu bezahlen. Davor fallen keine Stornierungsgebühren an.
2. Zustand des Ateliers
Das Atelier wird im besenreinen Zustand vermietet. Soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an die Vermieterin zurückzugeben. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
3. Schadensvermeidung und Umgang bei Schäden & Verlust
Der/ die Mieter:in verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen nur zu den ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist die Vermieterin verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
4. Dauer der Anmietung
Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den/ die Mieter:in, auch wenn der/ die Mieter:in diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Als Tages- bzw. Stundenmietsatz des Studios gelten die zum Buchungszeitpunkt aktuellen Preise auf www.altstadtateliermagdeburg.de/preisliste.
Die Miete versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist sofort fällig.
5. Fotografieren außerhalb unserer Räumlichkeiten
Durch die Anmietung erhält der/ die Mieter:in das Recht, Aufnahmen im Atelier zu erstellen. Außerhalb der Räumlichkeiten (Vorräume, Treppenhäuser, Flure, Fahrstuhl, Toiletten) ist das Fotografieren ausdrücklich untersagt.
6. Schäden bei Mietbeginn
Der/ die Mieter:in verpflichtet sich, sich bei Mietbeginn vom einwandfreien Zustand des Ateliers und der darin enthaltenen Requisiten, Technik und Zubehörteilen wie Hintergründe zu überzeugen. Etwaige Beschädigungen oder Funktionseinschränkungen sind der Vermieterin sofort anzuzeigen und werden protokolliert.
7. Eigene Verantwortung & Gefahr
Der/ die Mieter:in handelt nach Zugang zum Atelier auf eigene Verantwortung und Gefahr. Die Vermieterin haftet nicht für durch das Atelier oder durch Gegenstände entstandene Schäden. Dies gilt insbesondere für Schäden an mitgebrachten elektronischen Geräten, die durch Defekte an Stromleitungen entstehen, von denen die Vermieterin keine Kenntnis besitzt.
8. Haftung
Das vermietete Atelier bleibt mit allen Bestandteilen Eigentum der Vermieterin. Der/ die Mieter:in übernimmt die Haftung für die Geräte und haftet für die Einrichtung des Ateliers vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Verlassen des Ateliers. Der/ die Mieter:in haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, Diebstahl etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden, die an den Tätigkeiten des/der Mieter:in während der Anmietung beteiligt sind.
Beschädigte Geräte, Requisiten und Einrichtungen werden dem/ der Mieter:in zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den/ die Mieter:in ist untersagt. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem/ der Mieter:in berechnet. Die Benutzung der Ausrüstung (wie Requistin und Hintergrundsystem) ist in der Raummiete enthalten. Doch bei Verschmutzung der Hintergrundrollen werden dem/ der Mieter:in nachträglich 15,- € je Meter in Rechnung gestellt.
9. Höhere Gewalt
Kann das Atelier aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall) nicht oder nur teilweise wie vom/ von Mieter:in geplant genutzt werden, erlässt die Vermieterin die gesamte Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Modellgagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.
10. Freigabe zur Veröffentlichung / Locationrelease
Durch die Bestätigung der Anmietung erteile ich als Rechteinhaberin des Ateliers dem/ der Mieter:in, dessen Assistenz sowie weiteren, an der jeweiligen Anmietung teilhabenden Fotografen:innen die Freigabe zur Erstellung von Fotografien und Filmaufnahmen im Atelier. Das Veröffentlichungsrecht der entstandenen Aufnahmen erteile ich für alle derzeit bekannten Nutzungsarten sowie für persönliche und kommerzielle Zwecke. Aufnahmen, die ausschließlich das Ateliers enthalten dürfen NICHT für kommerzielle Zwecke verwendet werden (z.B. Interioraufnahmen, die bei Stockagenturen verkauft werden).
11. Aufnahmebereiche / Pornografische Aufnahmen
Pornografische Aufnahmen (direkte Darstellung von Sexualität, des Sexualakts oder sexueller Handlungen mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen) sind im Atelier untersagt. Bei Missachtung ist die Vermieterin berechtigt, die Anmietung jederzeit unter Forderung der vollen Mietgebühr zu beenden. Sollten der/ die Mieter:in oder beteiligte Personen pornografische Aufnahmen im Atelier anfertigen und veröffentlichen, gehe ich als Rechteinhaberin des Ateliers gerichtlich vor und schließe Schadenersatzansprüche nicht aus.
12. Vorzeitige Beendigung der Anmietung nach eigenem Ermessen
Sollte der/ die Mieter:in gegen eine der hier genannten Regeln/ Verhaltensregeln oder gegen geltende Gesetze verstoßen, sorglos mit der Ausstattung des Ateliers umgehen, Verhaltensweisen an den Tag legen oder politische Ansichten offensiv und merkbar vertreten, die ich für unvertretbar halte, kann ich jederzeit die Anmietung verhindern oder vorzeitig beenden. Der/ die Mieter:in erhält in diesem Fall die Mietgebühr (ggf. anteilig) zurück und hat mit seinen Gästen, Mitarbeiter:innen, Modellen usw. die Räumlichkeiten des Altstadt Ateliers umgehend zu verlassen. Schadensersatz für jedwede Aufwendungen des/ der Mieter:in ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
13. Gültigkeit und Gerichtsstand
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Die Vermieterin haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Magdeburg.
14. Ungültigkeit einzelner Vertragsabschnitte
Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt.
ALTSTADT ATELIER MAGDEBURG
Tageslichtstudio im Herzen Magdeburgs für Fotograf:innen & Videogarf:innen